Das Schützenwesen und die Schützengesellschaften entstanden aus dem Verteidigungsbedürfnis der mittelalterlichen Städte. Da die Verteidigungsfähigkeit zwangsläufig geübt werden musste, schlossen sich die Schützen in Gilden, Vereinen und Gesellschaften zusammen, die gemeinsam ihre Schießfertigkeiten trainierten. Übungsgelände war zunächst häufig ein Teil des Stadtgrabens und später aus Platzgründen ein freies Feld vor der Stadt.
Schützengesellschaften genossen größtes Ansehen in der Stadt. Die entstehenden Schützenfeste, also mit Vergleichsschießen verbundene Belustigungen, sollten die Mitglieder dieser Gesellschaften, Bruderschaften und Gilden in erster Linie motivieren und sie zu den wichtigen Waffenübungen anhalten.
Quelle: http://www.dsb.de/tradition/historie/historie/mittelalter/
Im Mittelalter mussten sich einige Städte noch selber vor Plündererbanden schützen. Aus diesem Grund wurden Vereine gegründet, die einer Bürgerwehr ähnelten; mit dem von König Heinrich I. im Jahr 924 erlassenen "Gesetz zur Wehrverfassung der Städte" wurden diese Bürgerwehren zumindest was Siedlungen mit Stadtrecht betrifft- dann erstmals auch sanktioniert und offizieller Teil der Stadtverteidigung. Im Zusammenhang mit den Übungen und den Musterungen der Aufgebote der Städte (den Schützen von „Schutz“ erst später vom „Schießen“) Feierlichkeiten verbunden mit Umzügen veranstaltet. Zu diesen Schützenhöfen wurden auch Teilnehmer aus befreundeten Gemeinden und teilweise auch die feudalen Stadtoberhäupter eingeladen. Der selbstbewusste Charakter dieser Veranstaltungen der Bürger wurde aber nicht zu allen Zeiten von der Obrigkeit gern gesehen. Daher entwickelten sich regional sehr unterschiedliche Traditionen. Die militärische Signifikanz nahm über die Jahrhunderte ab und wurde mit dem Aufstellen regulärer Truppen und Garnisonen zur Landesverteidigung bedeutungslos, die Schützenfeste und Schützenvereine blieben als heimatliche Tradition und regionale Brauchtumspflege.
Die Bräuche um das Schützenfest werden vor allem in Bayern und Niedersachsen, aber auch am Niederrhein, Mittelrhein und in Westfalen (insbesondere im Sauerland) mit Schützenumzügen gepflegt. An die alte Tradition wird seit der deutschen Wiedervereinigung auch in Ostdeutschland wieder angeknüpft. Die mit den Schützenfesten verbundenen Traditionen können regional sehr unterschiedlich sein. Zu diesen Traditionen gehören auch der „Fahnenschlag“ (ein spezielles Fahnenschwenken). Es symbolisiert die Fesselung des heiligen St. Sebastianus, des Schutzpatrons der Jungschützen. Der Fahnenschlag und auch das Fahnenschwenken werden nach festgelegten Regeln durchgeführt, welche in der Bundesfahnenschwenkerordnung festgelegt sind, sodass auf Wettbewerben Schiedsrichter die Darbietungen auch bewerten können.
Schützenfeste können von einem bis zu mehreren Tagen dauern und mit unterschiedlichen Beiprogrammen angereichert sein. Sie finden oft in einem Festsaal der lokalen Gastwirtschaft oder in einem extra aufgebauten Festzelt statt. Im Sauerland haben die meisten Orte eine eigene Schützenhalle, die für die Schützenfeste genutzt wird. Viele Schützenfeste beginnen mit einem festlichen Umzug, bei dem der amtierende Schützenkönig mit seinem Hofstaat, von seinen Vereinsmitgliedern abgeholt, mit Musik durch den Ort zum Schützenplatz oder Festzelt marschiert oder kutschiert wird. Rund um das Festzelt ist oft ein Jahrmarkt oder eine Kirmes aufgebaut
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/schützenfest
Der Schützenverein (auch Sportschützenverein oder Schützenbruderschaft) in seiner heutigen Form entstand im frühen 19. Jahrhundert im Gefolge der napoleonischen Kriege. Ihre Ursprünge haben sie in mittelalterlichen Städten, z. B. in den Nürnberger Schützengesellschaften. Die Mitglieder bestanden zunächst vielfach aus Kriegsveteranen, wie der bisherigen freiwilligen Heeresverbände, z. B. des Lützowschen Freikorps. Neben gesellschaftlichen und sozialen Aspekten kamen den Schützenvereinen lange Zeit auch politische Funktionen zu. Im Vormärz (1815 - 1848) wurden die Schützenvereine zu wesentlichen Trägern nationaldemokratischer Opposition gegenüber der einzelstaatlichen Fürstenherrschaft und blieben dies bis weit in die Gründerzeit hinein.
Mit ihrer Konzeption einer auf die deutsche Nation verpflichteten, intern nach demokratischen Prinzipien organisierten Bürgermiliz scheiterten sie jedoch am Erfolg der Bismarckschen Revolution von oben. Zugleich bekamen sie Konkurrenz durch die Kriegervereine, die sich schließlich im Kyffhäuserverband zusammen schlossen und für lange Zeit wesentlich erfolgreicher den „Militarismus der kleinen Leute“ (Thomas Rohkrämer) zu organisieren verstanden. Durch eine Anpassung dieses neuen Reichsnationalismus vermochten die Schützenvereine zu überleben, wenngleich ihre naturgemäße politische Funktion immer mehr in den Hintergrund trat.
In Bayern liegen die Wurzeln für das Schützenwesen im Landaufgebot der Bauern. Um das Land vor „mutwilligem einzug und beschedigungen“ zu verteidigen, ging man zu Beginn des 16. Jahrhunderts dazu über, Bürger und Bauern zu mustern und zu Wehrmannschaften zusammenzustellen. Herzog Maximilian I. bekräftigte in den ersten Jahren des 17. Jahrhunderts die wichtige Rolle der Schützen in der „Landesdefension“. Im Dreißigjährigen Krieg waren bald darauf Gebirgsschützen aufgeboten, um das Vordringen der Schweden in das katholische Kurfürstentum abzuwehren. In dieser Zeit entstand das Schützenimage als Verteidiger der Heimat. Landwehr und Gebirgsschützenkompanien wurden im Jahr 1869 aufgelöst. Die zuvor einer militärischen Notwendigkeit dienenden Übungen wurden in den entstehenden Schützenvereinen in modifizierter Weise zu einem sportlichen Wettbewerb umfunktioniert.
Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Sturz der Monarchie kamen in Deutschland grundlegend neue Formen radikaler Wehrverbände auf, von denen die SA der NSDAP die schließlich erfolgreichste war, und die die Jugendkultur der Weimarer Republik wesentlich mitprägten. Sie anzunehmen gelang den Schützenvereinen nur noch sehr bedingt. Die demokratischen Verflechtungen des überlieferten Vormärz-Nationalismus standen oft in großem Widerspruch zu der autoritären, nach dem Führerprinzip organisierten Struktur der meisten Wehrverbände. Wo dies und die 1933 daraus resultierende Selbstgleichschaltung gegenüber dem NS-Regime misslang, wurden die Schützenvereine zunehmend an den Rand gedrängt und schließlich vielfach ganz verboten. Ländliche Gegenden mit ihrer noch stärker vorhandenen paternalistisch-konservativen politischen Kultur wurden zum Zufluchtsort der Schützenvereine.
Nach der Kapitulation der Wehrmacht verboten die Alliierten die Schützenvereine als uniformierte Waffenträger zunächst ganz. Erst Anfang der 1950er-Jahre wurden sie in der alten Bundesrepublik wieder zugelassen. In der DDR blieben sie untersagt. In den neuen Bundesländern erfolgte deshalb nach der Wiedervereinigung ein vollständiger Neuaufbau. Die Organisations- und Mitgliederstruktur ist dort wesentlich schwächer als in den meisten alten Bundesländern. Doch auch dort konnte nach dem Zweiten Weltkrieg nicht immer nahtlos an alte Traditionen angeknüpft werden. Die Diskreditierung jedweder Form von Nationalismus war dafür nach 1945 zu stark. Hinzu kam mit dem politisch-gesellschaftlichen Umbruch der 1968er-Bewegung auch die Problematisierung des traditionellen militärischen Habitus der Schützenvereine.
In der Folge entwickelten sich die Schützenvereine zunehmend auch zu Sportvereinen. Der Deutsche Schützenbund organisierte sich erfolgreich in den entsprechenden internationalen Dachverbänden und entwickelte sich zur sicheren Medaillenbank bei Olympischen Spielen. Außerdem übernahm er maßgeblich die Ermöglichung und Beaufsichtigung eines geregelten sportlichen Schießbetriebes nach dem Waffengesetz.
Struktur
Einzelne Schützenvereine sind in Deutschland in Kreisverbänden zusammengefasst. Die Kreisverbände sind zusammengefasst in insgesamt zwanzig Landesverbände, diese wiederum im Deutschen Schützenbund. In Bayern gibt es als Ebene zwischen den Kreisverbänden und dem Landesverband darüber hinaus noch die Gaue, in anderen Landesverbänden wie z. B. dem von Hamburg und Umgebung auch Regionalverbände.
Eine Sonderform bilden in Bayern die sog. "Königlich Privilegierten Schützengesellschaften".
Das Schützenwesen, das neben dem Gewehr- und Pistolenschießen auch das Vorderlader- und Armbrustschießen, den Bogensport, das Schießen mit der Schnellfeuerpistole und den Sommerbiathlon umfasst, ist in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes geregelt. Traditionsveranstaltungen wie Schützenfeste werden von den Satzungen der jeweiligen Schützenvereine geregelt. Daneben gelten die Bestimmungen des Waffengesetzes und der Waffenverordnung sowie als Nebenrecht die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Sprengstoffgesetzes, außerdem die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Schützenverein